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Mittwoch, Juni 23, 2004

 
Gesellschaft

TAZ: Essay zur Folterdiskussion

Ein umfassendes Plädoyer für den Rechtsstaat, inklusive einer Klarstellung darüber, worüber hier überhaupt geredet wird und warum: Reemtsmas Essay zur "Folterdebatte". Sollte jede(r) gelesen haben, der nicht mehr so recht weiß, was es bedeutet, in einem Rechtsstaat zu leben und warum es wichtig ist, zu wissen, welche Prinzipien eine Kultur zu dem machen was sie ist, sein soll - oder wie man sie sich wünscht.
[...] Unglücklicherweise wissen aber die wenigsten von ihnen, warum sie eigentlich Skandal! rufen, und wenn sie in eine dieser Diskussionen, in denen es um den sachlichen Austausch von Argumenten pro und contra gehen soll, geraten, machen sie oft eine schlechte Figur. Aber auch diejenigen, die uns versichern, natürlich seien sie schockiert über Abu Ghraib, gewiss, und selbstverständlich gegen die Folter, das verstehe sich doch, aber dann alle Naivität, die sie mobilisieren können, aufbieten, um nach diesem obligatorischen Statement endlich einmal ganz vorurteilslos zu fragen, ob nicht unter bestimmten Umständen, ganz bestimmten Umständen, nicht wahr, möglicherweise doch … - auch diejenigen, so scheint mir, wissen oft nicht, was sie da reden.
[...]
Und wenn dann das Selbstverständliche nicht mehr als selbstverständlich wahrgenommen wird, stellt sich das Wissen darüber, wie man denn eigentlich einmal dazu gekommen ist, es selbstverständlich zu finden, nicht einfach wieder ein. Für die einen wird das bisher Selbstverständliche zum Vorurteil, das im Zweifelsfall zu überwinden ist; für die anderen wird das bisher Selbstverständliche etwas, das es um jeden Preis zu verteidigen gilt - doch verfügt man nicht mehr über das Wissen, das man brauchte, um diese Anstrengung zu rechtfertigen.

Der gravierendste Fehler, der in der gegenwärtigen Diskussion unterläuft, ist der, die Frage nach dem Verbot der Folter für eine moralische Frage zu halten. Darum klingt es so plausibel, wenn der Fall des entführten Jakob Metzler angeführt wird, dessen Leben, hätte er noch gelebt, hätte gerettet werden können, als man dem Entführer Folter androhte.
[...]
Aber das Verbot der Folter gehört nicht in den Bereich der Moralität, sondern in den der Sittlichkeit. [...] Es geht dabei nicht um die Frage, wie jemand in dieser oder jener Situation handeln soll oder nicht, sondern darum, welche Normen gelten sollen, damit wir die sein können, die wir sein wollen.
[...]
Rechtsstaat bedeutet, dass jede Maßnahme der Exekutive einer unabhängigen rechtlichen Überprüfung - und zwar auch in Gang gesetzt durch den Betroffenen - offen steht.
[...]
Voraussetzung des Rechtsstaats ist die Rechtsfähigkeit seiner Bürger. Sie müssen das Recht und die Fähigkeit haben, seine Instrumente zu nutzen. Das setzt voraus, dass sie nicht Maßnahmen unterworfen werden, die diese Fähigkeit außer Kraft setzen oder zerstören. Die Folter zielt auf die totale Unterwerfung des Gefolterten. Der Rechtsstaat garantiert dem von seinen Maßnahmen Betroffenen stets ein Minimum an Resistenzmöglichkeit. Er muss nicht kooperieren. [...]
via njt.

von Hellblazer 12:20 | Einzelansicht & Kommentare (0)


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