Trier zahlt der Kirche weiterhin „Hexengeld“

17. September 2012 | Von | Kategorie: Gjallarhorn Weblog

Der Trierer Oberbürgermeister Klaus Jensen (SPD) plant eine Rehabilitation für Frauen und Männer, die Opfer der Hexenverfolgung wurden. Er folgt damit dem Beispiel Kölns, wo man sich im Frühjahr für eine „sozialethische Rehabilitation“ entschied. Der Trierer Oberbürgermeister plädiert dafür, eine Rehabilitation der Hexenopfer mit einem stärken Gedenken an Friedrich Spee. Der Jesuit gilt als einer der wichtigsten Vorkämpfer gegen die Hexenverfolgung im 17. Jahrhundert. Spee wurde er in der Trierer Jesuitenkirche beigesetzt.
Trier will Opfer der Hexenverfolgung rehabilitieren (Welt.de)

So weit, so gut. Es gibt allerdings eine Trierer Besonderheit, wegen der es Widerstand von der katholischen Kirche gibt: Vor 423 Jahre wurde Dietrich Flade wegen „Hexerei“ in Trier hingerichtet und verbrannt. Zu Lebzeiten hatte Flade der Stadt einen Kredit von 4.000 Goldgulden gewährt, die damit einen Prozess auf Reichsunmittelbarkeit führte, den sie aber verlor. Nach der Hinrichtung Flades zog der Kurfürst den Schuldschein ein und verpflichtete die Stadt, fortan die Zinsen an die fünf Innenstadtpfarreien zu bezahlen. Daher fließen immer noch jährlich 365,20 Euro an die katholische Kirche – und die Kirche besteht weiterhin auf diesen Zahlungen.

Auch wenn die Verantwortlichen der katholische Stadtpfarreien versichern, dass das Hexengeld Bettlern zugute komme, und der Betrag eher symbolisch ist, sind die Zahlungen meiner Ansicht nach bizarr und zynisch.
Das Ziel der symbolischen Hexenrehablilitation ist es ja gerade, zu zeigen, dass etwas Unrecht sein kann, was damals „Recht“ war, und zwar mit allen Konsequenzen. Zinszahlungen auf einen Kredit, der niemals abgetragen werden kann, die also für immer und ewig weiter gezahlt werden müssen, sind eindeutig sittenwidrig. (Schon der alte Kurfürst hatte sich darüber hinweggesetzt, dass schon damals eine „ewige Schuld“ als eine besonders schlimme Form des Wuchers galt. Die Herrschenden standen eben über dem Recht.)
Besonders selbstgerecht ist die kirchenamtliche Erklärung, der Haushaltstitel stelle auch „eine ständige Erinnerung an die Opfer des Hexenwahns“ dar.

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