Sagt der Sparkasse, dass ihr Heiden seid
25. November 2008 | Von MartinM | Kategorie: Gjallarhorn WeblogTheoretisch sind in Deutschland Staat und Kirche getrennt. Dass das oft nur Theorie ist, wird besonders an der Praxis der Kirchensteuererhebung durch den Staat für die Kirchen deutlich.
Bekanntlich wird zum 1. Januar 2009 in Deutschland ein “erweiterter Steuerabzug für Kapitalvermögen (§ 20 EStG)”, kurz Abgeltungssteuer genannt, eingeführt.
Die Sparkassen und Banken bieten ihren Kunden an, für alle Kapitalerträge, die nicht durch einen Freistellungsauftrag abgedeckt sind, die Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag) in anonymisierter Form an das Finanzamt abzuführen. Das gilt auch auch für die Kirchensteuer:
Sofern Sie Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft sind, haben Sie bei Ihren privaten Konten und Depots in vielen Fällen die Möglichkeit, ebenfalls die auf die Abgeltungsteuer entfallende Kirchensteuer direkt durch uns abführen zu lassen. So können Sie in Zukunft Zeit und Arbeit bei Ihrer Steuererklärung sparen. Wie das geht?
Sie teilen uns Ihre Konfession mit und den Rest erledigen wir für Sie!
Natürlich können Sie die Kirchensteuer auch wie bisher im Rahmen Ihre persönlichen Einkommensteuer veranlagen lassen. Sprechen Sie mich einfach an!
(Rundschreiben der Berliner Sparkasse.)
Die Kreditinstitute kümmern sich also um den Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge. Die Kosten dafür holen sie sich von den Kunden wieder – und zwar von allen Kunden, auch den Konfessionsfreien.
Was folgt daraus? Wenn Ihr Kapitalerträge habt, teilt doch Eurer Bank mit, dass Ihr keiner Kirche angehört, und dass Ihr erwartet, dass die besonderen Kosten für den Service der Kirchensteuerabfuhr nur den Kunden berechnet werden, die sich hinsichtlich ihrer “Konfession” als Mitglieder geoutet haben. (Via: humanistischer pressedienst.)