NornirsAett.de und das Leistungsschutzrecht

16. August 2013 | Von | Kategorie: Ætt-News

Ich wurde gefragt, wieso denn früher oft Hinweise auf interessante Presseartikel auf nornirsaett.de zu lesen gewesen wären, vor allem in der Rubrik „Wissenschaft“, und seit einiger Zeit nicht mehr.
Nun, „früher“ war eben vor dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger!

Schon seitdem das Gesetz durch den Bundestag ist, vermeiden wir Links auf deutsche Presseorgane (einschließlich Privatfernsehen und -Rundfunk).

Da seit 1. August 2013 das Leistungsschutzrecht gilt bitten wir darum, im öffentlichen Forum keine Links zu Presseverlagserzeugnissen aus Deutschland mehr zu posten.
Klar, ohne Snippets (kurze Zitate als „Anreisser“), ist das keine Gefahr, aber wir vermeiden bewusst auch auf unserer Webseite jegliche Unterstützung in Deutschland ansässiger Verlage, die sich dieses Gesetz rechtzeitig zur Wahl haben schreiben lassen, solange dieses Gesetz gilt.

Dabei geht es weniger darum, dass wir eventuell mit „Snippets“ gegen das Leistungsschutzrecht verstoßen (ob wir es täten, ist bei diesem mit der heißen Nadel genähten Gesetz sowieso wie so vieles unklar – bis „Rechtssicherheit“ eintritt, werden noch viele Abmahnungen verschickt und viele Prozesse geführt werden müssen). Es geht ums Prinzip: Links sind Empfehlungen, und damit wirksame Werbung, sie sind, da sie für das Suchmaschinenranking entscheidend (und zwar aller Suchmaschinen, egal, welchen Algorithmus die konkret einsetzen) für jeden kommerziellen Webauftritt unverzichtbar!
Ein Link-Boykott ist also, wenn sich ausreichend viele daran beteiligen, durchaus keine „nur symbolische“ Aktion!

Es ist ganz einfach: Wer auch noch Geld dafür haben will, dass man seine Erzeugnisse – also Pressetexte usw. – empfiehlt, der soll nicht von uns Empfohlen werden!

Wenn jemand einen Artikel für nornirsaett.de schreiben sollte, der einen Link auf eine deutsche Presseseite oder gar Snippets enthält, werde ich als Redakteur einschreiten und den Artikel sperren. Eventuell kann der Artikel (in Absprache mit der Autorin / dem Autor) abgeändert doch noch erscheinen.

Übrigens: Öffentlich-rechtliche Fernseh- und Rundfunksender (z.B. ARTE, D-Radio) gehen in Ordnung!
Auch Österreichische oder Schweizer Medien berichten oft über die selben Themen.

Am Besten sind natürlich Pressemitteilungen, die direkt von den Universitäten oder den Forschungseinrichtungen herausgegeben werden.

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