BKA-Gesetz: Gesetzgeber überschreitet seine Kompetenzen

15. September 2008 | Von | Kategorie: Gjallarhorn Weblog

Nur zur Erinnerung: Der Bundestag berät zur Zeit über den Gesetzentwurf für eine Novelle des BKA-Gesetze. Die parlamentarischen Sachverständigen-Anhörung findet heute (15. September) im Innenausschuss statt. AK Vorrat warnt erneut vor BKA-Gesetz und kündigt Protest an

Nach den Worten des stellvertretende Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, dem Berliner Strafverteidiger Dr. Fredrik Roggan, der heute als Sachverständiger geladen ist, zeichne sich der Gesetzesentwurf einmal mehr durch einen „gesetzgeberischen Ungehorsam gegenüber dem Bundesverfassungsgericht“ aus. Z. B. stünde der geplante Einsatz der Rasterfahndung in klarem Gegensatz zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Die wichtigsten Kritikpunkte am Entwurf des BKA-Gesetzes im Überblick:

  1. Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die vorbeugende Verbrechensbekämpfung
  2. Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die allgemeine Gefahrenabwehr
  3. Lückenhafter Schutz der Intimsphäre
  4. Richtervorbehalt teilweise außer Kraft gesetzt
  5. Starke Zweifel an der Notwendigkeit und Effektivität von Rasterfahndungen und Online-Durchsuchungen
  6. Online-Durchsuchungen sind unnötig, da die Verfolgung terroristischer Vereinigungen i.d.R. vor der Gefahrenabwehr einsetzt
  7. Die vorgeschlagenen Regelungen zur Online-Durchsuchung verstoßen gegen den Gesetzesvorbehalt für Grundrechtseinschränkungen und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit
  8. Rasterfahndungen sind jenseits konkreter Gefahren unzulässig, was im Gesetzentwurf nicht zum Ausdruck kommt.

Mehr über die Entwicklung der Überwachungsgesellschaft – und was wir dagegen tun können: Aktionskreis Vorratsdatenspeicherung

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