Barrieren im „behindertengerecht ausgebauten“ Freizeitheim

20. März 2014 | Von | Kategorie: Ætt-News

Der Frühling rückt näher. Damit rückt auch die Zeit näher, in der viele Gruppen unterschiedlicher Menschen aus unterschiedlichen Anlässen Gruppenunterkünfte beziehen.

Vor ziemlich genau einem Vierteljahr hatten wir, die Nornirs Ætt, unser Jultreffen. Da zu uns auch eine auf den Rollstuhl angewiesene Frau gehört, war es für uns von Anfang an klar, dass nur eine barrierefreie Unterkunft mit rolli-gerechten sanitären Anlagen in Frage kam.

Mit der Heckelmannmühle, betrieben von Gemeinsam mit Behinderten e. V., glaubten wir eine geeignete Unterkunft gefunden zu haben.

Schließlich wurde die Heckelmannmühle ausdrücklich als „behindertengerecht“ beworben:
Ausschnitt-Screenshot-Heckelmann
(Ausschnitt aus der Seite über das Freizeitheim Heckelmannmühle, Screenshot vom 16. Januar 2014)

Es zeigte sich aber, dass das Freizeitheim keineswegs barrierefrei bzw. behindertengerecht war!

Zwar war eine Rampe in das Obergeschoss vorhanden und es gab tatsächlich rollstuhlgerechte sanitäre Anlagen.
So weit, so gut.

Aber: Der Fahrstuhl, der einen Zugang zum Untergeschoss erlauben sollte, war seit langem nicht mehr funktionsfähig, wie die Verwalterin, Frau Schmidt, einräumte. Das Untergeschoss, in dem sich unter Anderem der große Gemeinschaftraum befand, war damit für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich. Das Untergeschoß ist wegen der Hanglage des Gebäudes nicht ebenerdig und Rampen, die die Aussentreppen umgingen, gab es auch nicht.

Frau Schmidt gab daher auch zu, dass das Haus nicht barrierefrei wäre! Entgegen den Angaben, mit denen auf der Website des Trägervereins bis heute (20. März 2014) geworben wird, obwohl die Geschäftsstelle von „Geheimsam mit Behinderten e. V.“ über die Zustände in der Heckelmannmühle Bescheid wusste.

Nach Angaben der Geschäftsstelle des Trägervereins „Gemeinsam mit Behinderten e.V.“ hat sich der Verein vor vielen Jahren entschieden den Aufzug, der nahezu nicht benutzt wurde, still zu legen. Wie oben geschildert, gab es aber für Rollstuhlfahrer keine andere Möglichkeit, das Untergeschoss zu erreichen. Das hieß für uns: einen schweren Elektrorollstuhl die Außentreppe hinauf- und herunterwuchten.
Die Innentreppe konnten wir übrigens vergessen: Sie war so steil, dass sie sogar für Nicht-Behinderte ausgesprochen unbequem war, für auch nur leicht Gehbehinderte wäre sie praktisch unpassierbar gewesen. Außerdem wies das Haus eine ungewöhnliche Anzahl Stufen und Absätze auf – aber keine Abschrägungen oder bewegliche Rampen, die diese Hindernisse für Rollifahrer leicht passierbar gemacht hätten. Sogar für „Fußgänger“ war die „behindertengerecht ausgebaute“ Unterkunft ein Hindernisparcours mit zahlreichen Stolperfallen.

Ergänzung: Es ist etwas verwirrend, dass das Obergeschoss durch eine Rampe zugänglich ist, das Untergeschoss hingegen nicht. Die Heckelmannmühle ist in einen steilen Hang hinein gebaut. Es gibt zwei Zufahrten, eine untere über den Hof und eine obere. Von der oberen Zufahrt führt eine Rampe ins Obergeschoss. Das Untergeschoss ist über eine steile Freitreppe vom Hof zugänglich, und über eine abwärts führende Außentreppe von der oberen Zufahrt. Es ist aufgrund der Lage des Gebäudes praktisch unmöglich, Rampen mit zumutbarem Neigungswinkel zum Untergeschoss zu bauen. Die Rampe zum Obergeschoss und der Fahrstuhl nach unten waren offensichtlich eine Kompromisslösung, um das alte, verwinkelte Gebäude überhaupt halbwegs rollstuhlgerecht zu bekommen.
Keine der Gruppenunterkünfte, die die Nornirs Ætt in all den Jahren bezogen hatte, war derart barrierereich wie die Heckelmannmühle! (Sie waren übrigens fast alle nicht behindertengerecht, da bevor die Rollifahrerin zu uns stieß, Barrierefreiheit keine Rolle für die Wahl unserer Quartiere spielte.)

Davon abgesehen gab es eine Vielzahl kleiner, aber ärgerlicher Mängel. Zum Beispiel war kein Einzelbett für die Rollstuhlfahrerin vorhanden – nur dank der freundlichen Hilfe des Hausmeisters, der kurzerhand eines der Doppelstockbetten „halbierte“, konnte sie überhaupt übernachten.

Immerhin wurden der Rollifahrerin und ihrem Ehemann ihre Übernachtungskosten erstattet, und zwar ohne, dass wir Rechtsmittel einlegen mussten.

Nach Angaben der Geschäftsstelle bewirbt „Gemeinsam mit Behinderten e. V.“ ihr Haus, seitdem der Fahrstuhl stillgelegt wurde, nicht mehr als behindertengerecht, sondern rechtlich korrekt als behindertenfreundlich.

Bis heute (20. März, drei Monate, nachdem wir unser Jultreffen dort verbracht hatten) wird jedoch das Freizeitheim unverändert auf der Website in der Überschrift als „behindertengerecht“ und im Text als „behindertenfreudlich“ angepriesen.

Nach unserer Einschätzung war die Heckelmannmühle auch nicht „behindertenfreundlich“. Sogar Gruppen, zu denen z. B. auf Krücken oder Rollatoren angewiesene Menschen gehören, kann nach unserer Einschätzung nur dringend von der Heckelmannmühle abgeraten werden!
Selbst wenn der Fahrstuhl – was wir nicht annehmen – inzwischen wieder funktioniert, wäre die Unterkunft unserer Ansicht nach alles andere als ideal für Rollifahrer.

Ergänzung, 08. Mai 2014:
Der Ausdruck „behindertengerecht“, der uns vermuten ließ, dass die Heckelmannmühle die damit verbundenen Standards tatsächlich erfüllt, wurde auf der Website von“Gemeinsam mit Behinderten e. V.“ inzwischen mit durch den pflichtfreien Begriff „behindertenfreundlich“ ersetzt.

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