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Position: Home » Nornirs Ætt Foren » Nornirs Ætt Hof » Öffentliche Petition gegen Abmahnvereine
Thema: "Öffentliche Petition gegen Abmahnvereine" [ Seite 1 ]

Kein neuer Beitrag Lothian , 28.08.2007, 10:44 Beitrag #1   
Usergruppe: Hrafnsgaldr
Registrierung: 06.08.2007, 10:04
Homepage: http://www.lousigerblick.de
 
 

Hiho!

[SPAM ON]
für genauere Infos http://lousigerblick.de/archives/38-Internet-Abmahnwellen-oeffentliche-Petition-im-Bundestag.html lesen!
[SPAM OFF]

MfG
Lothian


Der frühe Wurm wird vom frühen Vogel gefressen. :hoover:

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Kein neuer Beitrag Sturmauge , 28.08.2007, 13:59 Beitrag #2   
Usergruppe: Hrafnsgaldr
Registrierung: 04.08.2007, 16:55
 
 
Hi,

in Anbetracht des vorherrschenden Abmahn-Fetischismus scheint mir das eine gute Sache zu sein; Hab ich unterzeichnet.

Liebe Grüße
Kai

Edit: Von "Spam" kann diesbezüglich keine Rede sein, finde ich; Deshalb verschiebe ich es auch mal in den Aett-Hof


Mieleni minun tekevi,
aivoni ajattelevi
lähteäni laulamahan,
saa'ani sanelemahan,
sukuvirttä suoltamahan,
lajivirttä laulamahan.
Sanat suussani sulavat,
puhe'et putoelevat,
kielelleni kerkiävät.

(Kalevala)



Dieser Beitrag wurde insgesamt 1 mal editiert. Das letzte mal 28.08.2007, 14:04 von Sturmauge.


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Kein neuer Beitrag carola , 28.08.2007, 14:29 Beitrag #3   
Usergruppe: Besucher
Registrierung: 04.08.2007, 09:39
 
 
Nochmal, nachdem eben mein ganzer text verschwand:

Liebe Leute,

es ist sehr richtig und sehr wichtig, hier etwas zu unternehmen. kurz ein bericht aus eigenem erleben:

meinen liebsten ereilte vor ein paar wochen ein schreiben eines anwaltes, in dem er aufgefordert wurde, sein impressum gem. § xyz einzustellen. da er dieses nicht getan hätte, käme jetzt diese abmahnung; streitwert 6000 Euro. anwaltskosten knappe 450 Euren. dazu die unterschriftsreife unterlassungserklärung, die mit strafe bei jedem verstoß von mind. 5100 euro je fall drohte. der kläger war ein konkurrent, eine etwas größere gmbH, die meinen liebsten weg haben wollte.Haben wir abgelehnt, um erhellung gebeten,da nirgendwo überhaupt nur der fehler erwähnt worden war, der anwalt der zuständigen ihk befand das impressum meines liebsten für völlig ok. der gegnerische anwalt hilet sich jedoch weiterhin bedeckt, argumentierte flach und allgemein und forderte die knete.

jetzt kam eine einstweilige verfügung vom landgericht mit der drohung, bei strafe von bis zu 250.0000 euro, ersatzweise ordnungshaft (haben sie da ein zimmer für partnerInnen???)sofort die nutzung der eigenen seite im netz zu unterlassen, falls nicht § yz fffffff entsprechend 100% gewürdigt würde. Beigefügt war eine seite aus dem gesetz, die aber mein liebster auf seiner seite hat. das landgericht hatte der "eilbedürftigkeit" der gegnerischen seite geglaubt aufgrund von eidesstattlicher erklärung und internetausdrucken. WIR sahen davon nichts und tappen immer noch vöölig im dunklen. der nun hinzugezogene und von der ihk empfohlene anwalt zuckte mit den schultern: ich ziehe gerne einen präzedenzfall mit ihnen durch, aber dafür brauchen sie viel geld und viel zeit und es ist völlig ungewiß, wie das gericht entscheiden wird. alles ist hiermöglich, jedes gericht entscheidet anders. da er anwalt ist und nett, nimmt er von meinem schatz nicht die 270 euro stundenlohn, sondern den mindestsatz und verlangt zumindest mal einsicht in die akten; denn das darf vor dem landegericht nur ein anwalt, nicht etwa der beschuldigte. der kann so laut rufen, wie er will, und mit den füßen stampfen: ich bin unschuldig. verurteilt wird er doch und zahlen muß er auch (in diesem fall werden es mind. 1000 euren werden,die wir nicht haben), ohne, daß er jemals weiß, was genau er eigentlich falsch gemacht hat und OB er überhaupt etwas falsch gemacht hat. und die frage, die ja auch bleibt: selbst wenn man einen fehler in seinem impressum macht...wie kann es sein, daß sofort ein anwalt mit selbst zunächst festgesetzten streitwert immense rechnungenstelln darf, OHNE überhaupt einen schaden beziffern zu können oder müssen und dazulegen, WAS genau im einzelnen jetzt falsch ist?

dies ist ein wunderbarer staat mittlerweile. aber nicht aufgeben , nicht wahr ;-) ?

und hier unterschreiben :rule:

Liebe grüße
Carola



Dieser Beitrag wurde insgesamt 1 mal editiert. Das letzte mal 28.08.2007, 14:34 von carola.


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Kein neuer Beitrag MartinM , 28.08.2007, 17:50 Beitrag #4   
Usergruppe: Hrafnsgaldr
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Homepage: http://martinm.twoday.net
 
 
Huhu, das sieht erstmal gar nicht gut aus :(

carola, dass ist auf Seiten des abmahnenden Anwalts ein Versuch nach dem Motto "Frechheit siegt". Er rechnet ganz frech damit, dass a)die Richter keinen blassen Schimmer vom Internet haben (womit er in vielen Fällen leider recht haben dürfte) b)sich auf seine formaljuristische Korinthenkackerei einlassen (das Gesetz lässt solche Windigkeiten nun mal zu) und ganz wichtig c) dass die "Gegenseite" lieber Klein bei gibt als es auf einen möglicherweise teuren "Präzendenzfall" ankommen zu lassen.

Ich sehe schon, Du hast einen guten Anwalt und - auch wichtig - die IHK auf Eurer Seite. Ich geh mal davon aus: wer die IHK-Empfehlungen für ein Impressum einhält (die immerhin von Juristen gründlich geprüft wurden), den kann man beim besten Willen nicht abmahnen - also mahnt "man" auf die krumme Tour ab und verlässt sich auf die Ignoranz mancher deutscher Richter. Den absurd hohen Streitwert von 6000 Euro hat die Gegenseite auch nur deshalb so hoch angesetzt, damit es nicht gleich heißt: "Geringfügigkeit - einigt euch gefälligst außergerichtlich". (Ich hatte mit *der* Masche auch schon zu tun, wie Du weißt.)

Zur Petition: die ist wichtig, denn das Instrument der Abmahnung wird in Deutschland systematisch missbraucht.

Viele Grüße und viel Glück,

Martin


»Wer nicht zu sagen wagt, was er denkt, ist ein Sklave.«
Sophokles

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Kein neuer Beitrag MartinM , 28.08.2007, 20:12 Beitrag #5   
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Noch was zum Streitwert: bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Zeitungen / Zeitschriften / Bücher geht man normalerweise von einen Streitwert von 0,01 Euro pro Exemplar aus. (Bei Funk und Fernsehen geht es nach der Reichweite.) Bei Internet-Seiten hat sich meines Wissens noch kein "üblicher Wert" ausgependelt, aber es scheint sich in Richtung "Print-Medien" zu entwickeln: ein Cent pro Seitenaufruf.

Wie das beim "fehlerhaften Impressum" nach § 5 Telemediengesetz ist, kann ich als Nichtjurist nicht sagen. Ich kann nur sagen, dass es für einen Einzelunternehmer nicht schwierig ist, ein vorschriftsmäßiges Impressum zu erstellen. Für eine GmbH wird das allerdings kompliziert.
Weil das TMG sozusagen brandneu ist, gibt es noch so gut wie keine Grundsatzurteile. Das nutzten abmahnfreudige Anwälte natürlich aus.


Martin









»Wer nicht zu sagen wagt, was er denkt, ist ein Sklave.«
Sophokles

Online
 
Kein neuer Beitrag carola , 29.08.2007, 07:44 Beitrag #6   
Usergruppe: Besucher
Registrierung: 04.08.2007, 09:39
 
 

MartinM hat folgendes geschrieben:

carola, dass ist auf Seiten des abmahnenden Anwalts ein Versuch nach dem Motto "Frechheit siegt". Er rechnet ganz frech damit, dass a)die Richter keinen blassen Schimmer vom Internet haben (womit er in vielen Fällen leider recht haben dürfte) b)sich auf seine formaljuristische Korinthenkackerei einlassen (das Gesetz lässt solche Windigkeiten nun mal zu) und ganz wichtig c) dass die "Gegenseite" lieber Klein bei gibt als es auf einen möglicherweise teuren "Präzendenzfall" ankommen zu lassen.

-----
Zur Petition: die ist wichtig, denn das Instrument der Abmahnung wird in Deutschland systematisch missbraucht.

Martin


Moin Martin,

that´s that! und frechheit siegt auch hier, wobei es nicht einmal so sehr frechheit ist wie das ausleben krimineller energie, die zufällig auf der "richtigen" seite des gesetzes ausgelebt werden kann. aber das schlimme ist, und es schleicht sich überall und immer mehr ein: daß otto normalo kaum noch eine möglichkeit hat, sich zu wehren. die schere geht auch hier immer weiter auseinander :-( . aber das und die folgen ist wieder ein ganz anderes thema......

die IHK auf unserer Seite? ja, einerseits schon; es nützt nur nix; denn wie gesagt. wenn ein "fall" vor dem landgericht ist, bekommst du keine auskunft, kannst nicht argumentieren etc. nur ein anwalt kann im auftrag akteneinsicht fordern und selbst, wenn du dann siehst, daß hier einiges schief gelaufen ist ist und klagst, kannst du nicht sicher sein, daß du den prozess gewinnst, weil jeder richter hierzu in deutschland denken und entscheiden darf wie er will. Aus diesesm grund boomt das abmahn"geschäft" so außerordentlich erfolgreich. und das daran was nicht in ordnung sein kann, scheint nun mittlerweile auch die politik zu merken...

Danke für die guten wünsche :)!!!!

Liebe Grüße retour
Carola



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Kein neuer Beitrag Hellblazer , 01.09.2007, 17:40 Beitrag #7   
Usergruppe: DagansVidhri
Registrierung: 04.08.2007, 01:00
Homepage: http://www.svenscholz.de
 
 
Wäre es möglich, eine Gegenabmahnung zu schicken ("Unwahre Tatsachenbehauptung" - man behauptet ja, ihr würdet gegen ein Gesetz verstoßen) oder eine negative Feststellungsklage anzustrengen (letzteres muss aber wer machen, der das gut kann...)

Grüße
HB



Dieser Beitrag wurde insgesamt 1 mal editiert. Das letzte mal 01.09.2007, 17:41 von Hellblazer.


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Kein neuer Beitrag carola , 05.09.2007, 09:17 Beitrag #8   
Usergruppe: Besucher
Registrierung: 04.08.2007, 09:39
 
 
Hi Sven,

Gegenabmahnung geht, wenn man der Gegenseite auch etwas vorwerfen kann, was wir könnten, welches aber auch wieder viel energie und zeit und erst einmal geld kostet -ausgang auch hier ungewiß.

Es hat sich aber in ulis fall doch etwas entwickelt. sein anwalt hat die gegnerische seite aufgefordert, unterlagen einzuzschicken und die begründung sowie die angeblichen beweissichernden sreenshots. nun stellt sich heraus, daß die gegenseite eine falschaussage gemacht hat. ulis anwalt hat darauf reagiert und strafanzeige angekündigt, falls die verfügung nicht zurückgenommen wird. das war gestern. mal sehen,wie es jetzt weitergeht.......... SEHR verwunderlich war allerdings die aussage des gegnerischen anwaltes, warum die einstweilige verfügung jetzt 4 wochen nach dem monierten ereignis kam, welches schon seit 4 wochen auch nicht mehr relevant ist (selbst im rahmen der falschaussage !!): Da man nicht davon ausgehen könnte, daß der beklagte (uli) nicht auch weiterhin und später wieder widerrechtliche einstellungen im impressum unternimmt....müsse jetzt diese einstweilige verfüung her.......Das gericht ist mit seiner verfügung anscheinend diesem gedankengang gefolgt. uli also als potentieller gefährder der wettbewerbswelt :D :motz: wird damit also gleich einmal im vorfeld eventuell möglicher böser taten verurteilt BEVOR er böses tun kann. wölfi würde sich freuen :confused: , oder?

nun ja, ich bin gespannt, wie die sache ausgeht. tatsache ist, daß hier üble abmahngeschichten abgehen, zum einen von unternehmen, die kleinere einfach wegbeißen wollen, von anwälten, die um jeden preis geld verdienen wollen und müssen, zum anderen aufgrund einer gesetzteslage, die absolut unklar ist und anscheinend von richtern, die schlecht informiert scheinen und diesen wettbewerbsgummiparagraphen auslegen können, wie sie wollen, und anscheinend aufgrund eines rechtswesens, das zunehmend ausgehöhlt wird, wenn bereits bei bagatellklagen direkt vorwegnehmend mit der keule geschwungen werden darf.....

wir weden sehen, was bei dieser sache rauskommt.................

Liebe grüße
carola


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